Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Juli 2028 muss jeder IKB-Geflügelbetrieb über eine Durchgangsdusche in der Hygieneschleuse verfügen und diese nutzen. Besucher dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Duschen mehr benutzen, die nicht dem Durchgangsprinzip entsprechen (z. B. Duschen mit nur einer Tür, durch die man auf derselben Seite ein- und aussteigt, oder Duschen in einem Wohnhaus). Eine Ausnahme gilt für Fang- und Verladeteams. Der Geflügelhalter entscheidet selbst, ob diese Teams duschen müssen oder ob sie sich weiterhin nach einem verschärften Umkleideprotokoll umziehen dürfen.
Sollten Sie noch keine Durchgangsdusche in Ihrer Hygieneschleuse haben, verbleiben Ihnen noch drei Jahre, um dies zu realisieren. Andernfalls riskieren Sie ab dem 1. Juli 2028 eine Suspendierung. Weitere Informationen zum Thema Duschen werden Sie in einem zukünftigen Newsletter erhalten.