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Durchführungsverordnung Corona und Vogelgrippe IKB Kip aufgehoben

Die Durchführungsverordnung Corona und Vogelgrippe wird aufgehoben.

Duschen

Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Juli 2028 muss jeder IKB-Geflügelbetrieb über eine Durchgangsdusche in der Hygieneschleuse verfügen und diese nutzen. Besucher dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Duschen mehr benutzen, die nicht dem Durchgangsprinzip entsprechen.

Biosicherheitsplan im Geflügelsektor wird obligatorisch

Eine wirksame Biosicherheit ist entscheidend, um das Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Tierkrankheiten und Zoonosen, einschließlich der Vogelgrippe, zu minimieren.

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Avined

Stichting AVINED heeft als missie om met een efficiënte dienstverlening de huidige duurzame en robuuste marktpositie van de Nederlandse pluimveesector verder te versterken.

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Klärung Änderung Salmonellenproben für Aufzuchtbetriebe

27 mei 2021

Im Schreiben und in die neue Vorschriften wurde angegeben dass Aufzuchtbetriebe die Salmonellenproben 14 Tage vor der Umstallung von einem Tierarzt oder tiermedizinischen Fachangestellten nehmen lassen müssen (Vorschrift H10). Dies sollte maximal 14 Tage vor der Umstallung gewesen sein. Die Änderung im Vorschriften ist nur wer die Salmonellenproben nehmen muss, nicht wann (Vorschrift H10 und Artikel 5c ‘Beschreibung der Probenahmen und der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen‘).