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Änderungen im IKB Kip-Zertifizierungssystem

In Absprache mit dem „Centraal College van Deskundigen IKB Kip“ (CCvD) wurden einige Änderungen im IKB Kip-Zertifizierungssystem vorbereitet. Die Änderungen beziehen sich auf verschiedene Themen. So wurden etwa Änderungen vorgenommen, um den geänderten Gesetzen und Vorschriften rund um die Biosicherheit zu entsprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Newsletter.

Amendments to the IKB Kip certification scheme per 1 march 2026

Working in consultation with the Central Board of Experts (CBE), we have made a number of amendments to the IKB Kip certification scheme. The amendments concern a number of topics. Certain amendments have been made in order to comply with amended legislation and regulations regarding biosecurity. This newsletter contains further information.

Wijzigingen IKB Kip schema per 1 maart 2026

In overleg met het Centraal College van Deskundigen (CCvD) IKB Kip is een aantal wijzigingen in het certificatieschema IKB Kip voorbereid. De wijzigingen gaan over verschillende onderwerpen. Zo zijn onder andere wijzigingen doorgevoerd om aan te sluiten bij de gewijzigde wet- en regelgeving rondom bioveiligheid. Meer informatie leest u in deze nieuwsbrief.

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Änderungen im IKB Kip-Zertifizierungssystem

4 februari 2026

In Absprache mit dem „Centraal College van Deskundigen IKB Kip“ (CCvD) wurden einige Änderungen im IKB Kip-Zertifizierungssystem vorbereitet. Die Änderungen beziehen sich auf verschiedene Themen. So wurden etwa Änderungen vorgenommen, um den geänderten Gesetzen und Vorschriften rund um die Biosicherheit zu entsprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Newsletter.

Der IKB-Verwaltungsrat hat die Änderungen am 21. November 2025 verabschiedet und diese treten am 1. März 2026 in Kraft. Bitte lesen Sie sich die Änderungen und die neueste Fassung des Zertifizierungssystems sorgfältig durch. Die Änderungen können nämlich für Ihr Betriebsmanagement von Bedeutung sein und ab 1. März sind Sie als IKB Kip-Teilnehmer:in verpflichtet, diese Änderungen zu befolgen. Nicht jede Änderung wird auf Ihren Betrieb zutreffen. Die Änderungen sind pro Dokument beschrieben und in den Überschriften der Absätze ist es angegeben, wenn sich der Aspekt nur auf einen spezifischen Betriebstyp bezieht.

Anhang 1.2: IKB Kip-Vorschriften für Geflügelbetriebe
Alle Geflügelbetriebe (1.2A):
  • Bei Vorschrift C14 wird in der Interpretation verdeutlicht, dass die Stalluntersuchung nach einer Salmonelleninfektion ebenfalls zu den Salmonellenuntersuchungen zählt.
  • Vorschrift F17 wurde inhaltlich verdeutlicht, indem in der Vorschrift bei „einen chemischen oder einen bakteriologischer Parameter“ „chemische und bakteriologische Untersuchung“ hinzugefügt wurde. Diese Ergänzung ist dazu gedacht, anzugeben, welche Parameter die Einrichtungen bei welcher Untersuchung in ihrem Geltungsbereich haben müssen.
  • Vorschrift F18: Die chemischen Normen waren bei IKB Ei und IKB Kip bisher unterschiedlich. Nun werden die Normen bei IKB Ei und IKB Kip angeglichen.
  • Vorschrift G13 ist eine neue Vorschrift, die hinzugefügt wird, um die Reinigung in Eigenregie besser abzubilden. Neu eingeführt wird, dass Teilnehmer:innen, die in Eigenregie reinigen, vorab anhand des Formulars „Reinigung“ bekannt geben müssen, wann und wie die Reinigung erfolgt. Eine Formularvorlage wird demnächst erstellt und auf der Website veröffentlicht. Künftig kann das Formular über MijnAvined ausgefüllt werden.
  • Vorschrift H06: Seit 1. Januar 2026 verpflichtet das Gesetz Geflügelhalter, gemeinsam mit dem Tierarzt einen Biosicherheitsplan zu erstellen. IKB Kip folgt dem. In der Interpretation der Vorschrift wurde hinzugefügt, dass der Biosicherheitsplan (auf Grundlage des Hygienescans) ab 1. Januar 2026 in den Betriebsgesundheitsplan integriert sein muss. Es wird klar und deutlich auf den zugehörigen Anhang und die Vorschriften verwiesen.
  • Vorschrift J20: Seit 1. Januar 2026 müssen Geflügelhalter gemeinsam mit dem Tierarzt einen Biosicherheitsplan erstellen. Für die Biosicherheitsanalyse wird der Hygienescan verwendet. Deshalb wird zu dieser Vorschrift hinzugefügt, dass das Ergebnis des Hygienescans in den Betriebsgesundheitsplan übernommen werden muss. Es wird klar und deutlich auf den zugehörigen Anhang und die Vorschriften verwiesen.
  • Vorschrift J33: Die Formulierung „Privatsphäre bieten“ muss konkretisiert werden. Dies bedeutet, dass die Tür abschließbar sein muss und der Duschraum von außen nicht einsehbar sein darf.
  • Die Interpretation von J35 wird wie folgt ergänzt: Betriebseigene Kleidung muss sauber und undurchsichtig sein.

Mastbetriebe (1.2D):

In VA05 wird „Zugang zu trockener und lockerer Einstreu“ als Anforderung für den Boden hinzugefügt.

Anhang 10: Beschreibung der Probenahmen und der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen

Artikel 8 Absatz 4: Es werden nun mehrere Kurse zur Geflügelverladung angeboten und akzeptiert, dies wurde in Absatz 4 geändert.

Anhang 11: Muster Betriebsgesundheits- und Betriebsbehandlungsplan für Geflügelbetriebe

Das Muster für den Betriebsgesundheitsplan wurde der neuen Regelung für den Biosicherheitsplan entsprechend geändert. Der Betriebsgesundheitsplan bietet nun auch Platz für die Analyse des ausgefüllten Hygienescans.

Wir veröffentlichen die neueste Fassung der allgemeine Geschäftsbedingungen IKB Kip und des Anhangs auf www.ikbkip.nl (unter Zertifizierungssystem). Sämtliche Änderungen sind zudem deutlich ersichtlich in den Dokumenten auf unserer Website angegeben.
Sollten Sie Fragen haben oder diesen Änderungen nicht zustimmen, wenden Sie sich bitte an das IKB Kip-Sekretariat (Telefonnummer: +31 88 9984340, E-Mail: info@ikbkip.nl).