Nieuws

Ophokplicht grotendeels ingetrokken (26 maart 2024)

Het ministerie van LNV meldt dat de ophok- en afschermplicht voor pluimvee per direct is ingetrokken voor bijna heel Nederland. De ophokplicht blijft voorlopig nog van kracht in de Gelderse Vallei en de Limburgse Peel (de regio’s 7, 10 en 19) vanwege de pluimveedichtheid in deze regio’s.

Wijzigingen certificatieschema IKB PSB per 1 maart 2024

Per 1 maart 2024 worden een aantal wijzigingen doorgevoerd in IKB PSB. Deze wijzigingen zijn doorgevoerd om het schema actueel te houden met nieuwe wet- en regelgeving.

Jaarplannen en deelnemersbijdrage

De deelnemersbijdrage 2024 bedraagt  €750,- (excl. BTW) per certificaat. Een stijging van de bijdrage in verband met de gestegen kosten is voorkomen.

Meer nieuws

Avined

Stichting AVINED heeft als missie om met een efficiënte dienstverlening de huidige duurzame en robuuste marktpositie van de Nederlandse pluimveesector verder te versterken.

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Änderungen im IKB Kip-Zertifizierungssystem ab 1. Juni 2021

27 mei 2021

Die Änderungen im IKB Kip-Zertifizierungssystem treten zum 1. Juni 2021 in Kraft. Sie wurden bereits vor einiger Zeit per Brief (datiert 30. April 2021) über alle Änderungen informiert. In diesem Newsletter werden der wichtigsten Änderungen noch einmal ernannt. Die neueste Fassung des Zertifizierungssystems kann man auf die Website finden.

Alle Geflügelbetriebe

  • Die Bedingungen, die für Futtermittel aus Eigenproduktion oder aus Lieferung von Landwirt zu Landwirt gelten, wurden klarer formuliert. In beiden Fällen muss den Bedingungen von Norm GMP BA10 entsprochen werden. Mischfutter und sonstige Futtermittel müssen von Lieferanten, die nach GMP+ zertifiziert sind, bezogen werden (F01).
  • Die Möglichkeiten der Durchführung von Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (bzw. zur entsprechenden Beauftragung) wurden geändert. Es wird davon ausgegangen, dass in den meisten Fällen ein externes Unternehmen eingesetzt wird. Dieses Unternehmen muss für die entsprechenden Tätigkeiten nach IKB PSB zertifiziert sein. Darüber hinaus kann der Geflügelhalter diese Tätigkeiten auch selbst oder mit eigenem Personal erledigen. Schließlich dürfen auch externe Arbeitskräfte (Selbstständige) beauftragt werden, wenn Sie die Tätigkeiten selbst ausführen, aber Unterstützung benötigen. Ausrüstung, Mittel etc. müssen Sie selbst bereitstellen, die externe Arbeitskraft ist nur als Aushilfskraft tätig. Sorgen Sie in allen Fällen dafür, dass nachweisbar ist, wie Sie die Tätigkeiten durchgeführt haben oder durchführen ließen, z. B. durch Rechnungen, Lohnlisten, Aufstallungsplanung der Tiere oder Vorhandensein von betriebseigener Ausrüstung (G08, G09, G10).
  • Die Option, ein nach IKB PSB zertifiziertes Schnabelbehandlungsunternehmen zu beauftragen, wurde abgeschafft. Derzeit gibt es keine nach IKB PSB zertifizierten Schnabelbehandlungsunternehmen. Es ist davon auszugehen, dass sich auch keine neuen Unternehmen mehr hierfür zertifizieren lassen. Schnabelbehandlungen werden in Geflügelbetrieben in der Praxis auch nicht mehr durchgeführt (G11).
  • Bei Mastbetrieben mit „Schlupf im Stall“ werden Kükenwindelproben durch die Beprobung von Eierschalen ersetzt (H10).
  • Auf Wunsch einiger Vermehrungsbetriebe wurde hinzugefügt, dass Aufzuchtbetriebe die Salmonellenproben maximal 14 Tage vor der Umstallung von einem Tierarzt oder tiermedizinischen Fachangestellten nehmen lassen müssen (H10).

Ausländische Teilnehmer
Es wurden einige Änderungen vorgenommen, um die Vorschriften leichter für die Beurteilung ausländischer Teilnehmer heranziehen zu können. Die Möglichkeit, für ausländische Teilnehmer „nicht zutreffend“ auszuwählen, entfällt in den folgenden Fällen:

  • Ausländische Teilnehmer müssen bei der Kontrolle nachweisen, dass eine Salmonellenuntersuchung stattgefunden hat. Dies muss in der Verwaltung dokumentiert sein (C14).
  • Ausländische Teilnehmer müssen bei der Kontrolle nachweisen, dass alle Tiertransporte und zugehörigen relevanten Daten in der Verwaltung dokumentiert sind (E04).
  • Die Bedingungen, die für Futtermittel aus Eigenproduktion oder aus Lieferung von Landwirt zu Landwirt gelten, wurden klarer formuliert (dies gilt auch für niederländische Teilnehmer). In beiden Fällen muss den Bedingungen von Norm GMP BA10 entsprochen werden. Mischfutter und sonstige Futtermittel müssen von Lieferanten, die nach GMP+ zertifiziert sind, bezogen werden (F01).
  • Ausländische Teilnehmer müssen bei der Kontrolle nachweisen, dass alle verabreichten Antibiotika vom Tierarzt erfasst wurden und in der Verwaltung dokumentiert sind (I15).
  • Die Teilnehmer müssen die aktuellste Liste der im Anwendungsland zugelassenen Mittel kontrollieren. Nur im Anwendungsland zugelassene Mittel dürfen verwendet werden (J37).

Die neueste Fassung des Zertifizierungssystems, gültig ab 1. Juni 2021, kann man auf die Website finden. Bitte lesen Sie sich die Änderungen und die neueste Fassung des Zertifizierungssystems sorgfältig durch. Die Änderungen können nämlich für Ihr Betriebsmanagement von Bedeutung sein. Bei Fragen über die Änderungen oder wenn Sie den Brief nicht erhalten haben, bitte kontaktieren Sie uns unter info@ikbkip.nl.