Die Durchführungsverordnung Corona und Vogelgrippe wird aufgehoben. Diese Verordnung trat mit Wirkung zum 28. Januar 2022 in Kraft und war eine Reaktion auf die damaligen Ausbrüche der Vogelgrippe sowie die damit verbundenen gesetzlichen Maßnahmen. Ursprünglich wurde sie im Jahr 2022 als Reaktion auf die Corona-Situation eingeführt.
Die Corona-Pandemie stellte eine neue Herausforderung dar, und einer der wichtigsten Aspekte der (rechtlichen) Kontrolle bestand darin, den Kontakt zwischen Menschen zu begrenzen. Ein zentraler Punkt der Durchführungsverordnung war es damals, eine Fernkontrolle zu ermöglichen, sodass Teilnehmer und Kontrolleure nicht physisch zusammenkommen mussten. Diese Möglichkeit wurde inzwischen dauerhaft in das IKB-System integriert, und es ist weiterhin möglich, dass bei der IKB-Kontrolle kein direkter Stallbesuch erfolgt. In solchen Fällen erfolgt die Überprüfung des Stalls über eine Videoverbindung. Der Rest der Kontrolle findet dann häufig am Küchentisch oder im Büro des IKB-Teilnehmers statt. Da diese Regelungen nun im IKB-System verankert sind und die Corona-Pandemie bereits einige Zeit zurückliegt, wurde beschlossen, die Durchführungsverordnung zurückzuziehen.
Leider bleibt die Vogelgrippe nach wie vor eine Bedrohung für den Sektor. Wir möchten Sie daher eindringlich dazu auffordern, wachsam zu bleiben und die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin gewissenhaft zu beachten. Achten Sie insbesondere auf:
- die Hygiene in Ihrem Betrieb (10 Tipps für eine wirksame Biosicherheit)
- die Begrenzung der Stallbesuche und die Sicherstellung, dass Besucher das Hygieneprotokoll einhalten können (einschl. Duschen)
- die Sauberkeit von Lastwagen und Geräten, die auf Ihren Betrieb kommen