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Durchführungsverordnung Corona und Vogelgrippe IKB Kip aufgehoben

Die Durchführungsverordnung Corona und Vogelgrippe wird aufgehoben.

Duschen

Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Juli 2028 muss jeder IKB-Geflügelbetrieb über eine Durchgangsdusche in der Hygieneschleuse verfügen und diese nutzen. Besucher dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Duschen mehr benutzen, die nicht dem Durchgangsprinzip entsprechen.

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Eine wirksame Biosicherheit ist entscheidend, um das Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Tierkrankheiten und Zoonosen, einschließlich der Vogelgrippe, zu minimieren.

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Hygiene

Prävention ist wichtig, um die Verbreitung von Krankheitserregern und anderen Infektionen zu vermeiden. Um der Geflügelpest (AI) oder einer Ansteckung mit anderen Krankheiten wie Salmonellen, ILT und Coryza in Ihrem Betrieb vorzubeugen, wird gute Hygiene immer wichtiger. Die Bekämpfung von Tierseuchen führt nämlich unter anderem zu hohen Kosten. Deshalb gelten ab 1.Juni 2019 geänderte Hygienevorschriften im Rahmen von IKB Kip.

Ein wichtiger Aspekt innerhalb der Gesamtheit der Hygienemaßnahmen im Rahmen von IKB Kip ist die Pflicht, über eine oder mehrere Duschen als Teil der Hygieneschleuse zu verfügen. Eines der größten Risiken in Bezug auf die Einschleppung und Verschleppung von Krankheitserregern stellt nämlich der Mensch über den Mensch-Tier-Kontakt dar. Die Pflicht zur Installation und Nutzung von Duschen gilt für alle nach IKB Kip zertifizierten Geflügelbetriebe: (Groß-)Elterntieraufzuchtbetriebe, (Groß-)Elterntierbetriebe und Mastbetriebe (seit 1. Juli 2019).

Weitere Informationen erhalten Sie durch Klicken auf die nachstehenden Themen:

Klicken Sie hier für die Vorschriften für die Dusche (Anhang 1.2).

Besucherregister

Um zu überwachen, wer Ihren Betrieb besucht, ist es wichtig, dass sich jeder Besucher im Besucherregister einträgt. Besucher sind alle Personen, die das Betriebsgelände betreten (mit Ausnahme des Geflügelhalters und seines Personals). Vorschrift J13 in Anhang 1.2 (Vorschriften für Geflügelbetriebe) beschreibt die Teile, die das Besucherregister umfassen muss. Vorschrift J14 in Anhang 1.2 (Vorschriften für Geflügelbetriebe) besagt, dass der Geflügelhalter über ein Hygienekonzept verfügen muss, das für Besucher sichtbar ist. Besucher müssen im Besucherregister erklären, das Hygienekonzept gelesen zu haben und sich daran zu halten. Das Hygienekonzept beschreibt u. a., wie sich Besucher bei Betreten des Betriebsgeländes verhalten müssen. Beispiele: Praktische Hilfsmittel für Teilnehmer.

Downloads

Hygienekonzept IKB Kip (visuellen Darstellung)