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Durchführungsverordnung Corona und Vogelgrippe IKB Kip aufgehoben

Die Durchführungsverordnung Corona und Vogelgrippe wird aufgehoben.

Duschen

Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Juli 2028 muss jeder IKB-Geflügelbetrieb über eine Durchgangsdusche in der Hygieneschleuse verfügen und diese nutzen. Besucher dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Duschen mehr benutzen, die nicht dem Durchgangsprinzip entsprechen.

Biosicherheitsplan im Geflügelsektor wird obligatorisch

Eine wirksame Biosicherheit ist entscheidend, um das Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Tierkrankheiten und Zoonosen, einschließlich der Vogelgrippe, zu minimieren.

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Wer nutzt die Dusche?

Alle Besucher, die den Weißbereich eines Betriebsgebäudes betreten, müssen duschen. Bei Verlassen des Stalls muss ebenfalls geduscht werden. Sauber kommen für den Geflügelbetrieb und sauber gehen für den Geflügelsektor. Eines der größten Risiken in Bezug auf die Einschleppung und Verschleppung von Krankheitserregern stellt nämlich der Mensch-Tier-Kontakt dar. Hofbesucher und Geräte, die in Kontakt mit anderem Geflügel waren, stellen eine potenzielle Quelle für Geflügelseuchen dar. Deshalb ist seit 1. Juli 2019 „Sauber kommen und sauber gehen“ (inkl. Ein- und Ausduschen) der Standard bei IKB Kip. Der Besucher muss mindestens fünf Minuten den ganzen Körper mit warmem Wasser und Seife duschen (gem. Hygienekonzept von IKB Kip). Besucher sind alle Personen, die das Betriebsgelände (die Betriebseinrichtung) betreten (ausgen. der Unternehmer und sein Personal). Zu denken ist also z. B. an Tierärzte, Futterberater, Impfkolonnen, Kontrolleure und Vortragende.

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