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Durchführungsverordnung Corona und Vogelgrippe IKB Kip aufgehoben

Die Durchführungsverordnung Corona und Vogelgrippe wird aufgehoben.

Duschen

Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Juli 2028 muss jeder IKB-Geflügelbetrieb über eine Durchgangsdusche in der Hygieneschleuse verfügen und diese nutzen. Besucher dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Duschen mehr benutzen, die nicht dem Durchgangsprinzip entsprechen.

Biosicherheitsplan im Geflügelsektor wird obligatorisch

Eine wirksame Biosicherheit ist entscheidend, um das Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Tierkrankheiten und Zoonosen, einschließlich der Vogelgrippe, zu minimieren.

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IKB Kip und Vogelgrippe

21 december 2020

Die Bedrohung durch die Vogelgrippe ist nach wie vor groß. Das Virus zirkuliert unter den Wildvögeln in Westeuropa. Der Vogelzug ist noch nicht abgeschlossen, sodass die Zahl der Wildwasservögel weiter zunehmen wird. Das Risiko einer Viruseinschleppung durch Wildvögel in Nutzgeflügel ist daher sehr hoch.

Wir betonen die Bedeutung einer guten Hygiene und Biosicherheit. Hygiene-Tipps, wie die Benutzung der Dusche, finden Sie auf der Website. Außerdem ist auf klinische Anzeichen von Aviärer Influenza zu achten, um eine Infektion so früh wie möglich zu erkennen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.

Innerhalb von IKB Kip ist eine Durchführungsverordnung in Kraft. Diese Durchführungsverordnung ermöglicht die Durchführung von Fernkontrollen im Hinblick auf das Coronavirus und die Vogelgrippe. Bei der Planung der Kontrolle wird der Prüfer mit Ihnen erörtern, was in Ihrem Unternehmen machbar und möglich ist.
Sollten Sie aufgrund der Situation rund um Corona und/oder die Vogelgrippe auf andere Probleme stoßen, die es Ihnen verunmöglichen, die IKB Kip-Vorschriften zu erfüllen, melden Sie dies bitte unter info@ikbkip.nl.